Ein Abschluss muss auch steuerlich korrekt sein. Unsere Abschlüsse werden ohne diese Kontrollen nicht fertig erstellt. Wir prüfen für sie gerne ihren Abschluss auf steuerliche Optimierungen.
Vertretung sämtliche Ihrer Steuerangelegenheiten wie Einsprache auf definitive Veranlagungen von unselbständig und selbständig Erwerbende wie auch von Juristische Personen, Grundstückgewinnsteuerabrechnungen und Vorabklärungen ihrerseits.
Wir beraten Sie gerne in Steuerangelegenheiten gegenüber der Steuerverwaltung. Aufgrund von 18 Jahren Berufserfahrung bei der Steuerverwaltung des Kantons Bern sowohl als Experte für Juristische Personen wie auch für Unternehmensbesteuerung kann ich Ihnen viel Know-how zur Verfügung stellen.